Mangelverfolgung

Werden bei der Abnahme oder auch danach Mängel am Bauwerk oder der technischen Gebäudeausstattung bekannt, ist es zwingend erforderlich diese unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Hierbei müssen einige Formalitäten und Bedingungen eingehalten werden, damit diese dem Auftragnehmer gegenüber durchsetzen zu können. Sollten hierbei Fehler gemacht oder Fristen nicht eingehalten werden, so ist es möglich, dass der Bauherr auf seinem Schaden sitzen bleibt. Aus diesem Grunde stehen wir Ihnen gerne zur Seite um etwaige Fehler gar nicht erst aufkommen zu lassen.